Die institutionelle Mediation
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Mediation Ad-hoc-Mediation institutionelle Mediation Mediationsformen Staat und Gesellschaft Institutionalisierung
Die institutionelle oder institutionalisierte Mediation grenzt sich von der Ad Hoc Mediation ab, obwohl die Unterscheidung zwischen der Ad-hoc-Mediation und der institutionalisierten Mediation im Bereich der Mediation ganz und gar nicht ungefährlich ist. Sie wirft die Frage auf, ob ein informelles Verfahren überhaupt institutionalisiert (formal vordefiniert) werden kann.
Hintergründe
Als Grund für die Institutionalisierung werden Qualitätsanforderungen und Zugangserleichterungen genannt. Institutionalisierte Mediationen finden wir bei den Verbänden und Kammern wieder. Die Mediation wird mit einem Qualitätsanspruch verbunden und mit einem erweiterten Service angeboten. Der Zugang zur Mediation soll erleichtert und die korrekte Durchführung soll abgesichert werden. Die institutionalisierte Mediation umfasst in der Regel folgende Leistungen:
- die Zuführung zur Mediation
- die Auswahl (Vorschlag) eines Mediators
- vordefinierte Qualitätsanforderungen bzw. -kontrollen, denen die Mediation unterworfen wird
- gegebenenfalls auch eine Nachbearbeitung.
Abgrenzungsbedarf
Der beschriebene Leistungsumfang verdeutlicht, dass der Service verschiedene Leistungen umfasst. Die Gefahr liegt in der Vermischung der jeweiligen Leistungen. Werden die Leistungen nicht sorgfältig gegeneinander abgegrenzt, gefährden sie die Mediation eher als dass sie ihre Qualität sichern.
Die nebenstehende Grafik stellt die angesprochenen Dienstleistungsanteile gegenüber. Die Mediation bildet eine (strategische) Exklave1
. Sie ist deshalb eine isolierte Leistung, die sich von den vor- und nachbereitenden sowie den begleitenden Dienstleistungen zu unterscheiden hat. Oft werden bei der institutionalisierten Mediation das Verfahrensauswahl, die Auswahl und Zuführung zur Mediation, die Mediation selbst, die Kontrolle der korrekten Durchführung der Mediation und die Nachbereitung zusammengefasst, obwohl nicht alle Leistungen mediationskompatibel sind2
.
Vorgaben
Es gibt einen konservativen Trend, der sowohl den Mediatoren wie den Medianden zumindest die äußere Organisation des Verfahrens vorgibt. Die Vorgaben werden in Standards oder so genannte Mediationsordnungen verpackt. In beiden Fällen ist darauf zu achten, dass
- die Vorschriften nicht automatisch gelten, sondern vertraglich eingebunden werden müssen, damit sie wirksam werden können
- die Vorschriften dem Wesen der Mediation entsprechen (oder entsprechend abgegrenzt sein, dass der Kern der Dienstleistung Mediation als solcher erhalten bleibt und die Prinzipiengebot geachtet werden).
- die Institutionen ihre eigenen Interessen von denen der Mediation zwischen den Parteien offenlegen und abgrenzen. Der Mediator ist nach §3 Abs. 1 MediationsG ohnehin verpflichtet, alles was seine Neutralität und Unabhängigkeit in Frage stellt zu offenbaren.
Nur wenn diese Voraussetzungen erfüllt sind, können die Versuche zur Institutionalisierung einen aktiven Beitrag zur Förderung der Mediation darstellen.
Herausforderungen
Wenn sich die Mediation bzw. das Mediationsangebot an eine Organisation bindet, wird die Organisation versuchen, ihren Einfluss auf die Mediation auszuweiten. Das ist auf der einen Seite lobenswert wenn dadurch Ausbildung zum Qualitätsmerkmale geschaffen werden, die über die „normale" Mediation hinausgehen. es ist beklagenswert wenn der Einfluss so groß ist, dass er der Mediation die Luft nimmt und aus dem informellen ein formelles Verfahren macht. Die Organisation wird bemüht sein, für ihre Mediation ein Alleinstellungsmerkmal zu finden, dass die Nachfrage rechtfertigt. Der Grundsatz lautet:
Es ist eine Gratwanderung, das richtige Verhältnis von äußeren und inneren Regeln zu finden. Die Faustregel könnte lauten:
Vor dem Hintergrund, dass die Mediation nur eine hinkende Dienstleistung ist, ist die Bereitstellung von zusätzlichen Leistungen durchaus sinnvoll. Aber nur dann, wenn sie die Mediation an und für sich als Dienstleistung erhält. Das bedeutet: das Verfahrensritual muss ebenso gewahrt sein wie die Unabhängigkeit des Mediators. Alle Prinzipiengebot müssen beachtet werden. Hierzu zählt, dass die Parteien den Mediator wählen, dass die Vertraulichkeit gewahrt bleibt und dass die Parteien die Möglichkeit haben, IHREN Weg in die Lösung zu finden.
Systematik
In der hier vorgestellten Mediationssystematik ist die institutionelle Mediation als ein Mediationsformat anzusehen.
Bedeutung für die Mediation
Es besteht eine gewisse Gefahr, dass das in Regeln gemeißelte Bild der Mediation nicht ihrem Wesen entspricht. Die Institutionalisierung ist in gewisser Weise erforlderlich und hilfreich. Sie ist aber auch problematisch, wenn sie zur Diversifikation und Intransparenz beiträgt. Die sich daraus ergebenden Gefahren werden im Beitrag Verfestigung konkret angesprochen.
Was tun wenn ...
- Der Mediator führt das Verfahrensritual nicht durch
- Der Mediator legt seine Neutralität und Unabhängigkeit nicht offen
- Der Mediator dominiert seine Führungsrolle (etwa um die Institutionalisierung zu sichern)
- Weitere Empfehlungen im Fehlerverzeichnis oder im Ratgeber
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Alias: institutionalisierte Mediation, institutionelle Mediation
Siehe auch: Verfestigung, ad-hoc-mediation
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